Zur aktuellen Diskussion um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Schützenvereinen erklärt die Landtagsabgeordnete Ulla Thönnissen:
„Das Engagement von Schützenvereinen und Schützenbruderschaften in vielen ehrenamtlichen Bereichen, gerade auch aktuell in der Flüchtlingsbetreuung, ist überwältigend. Das Schützenwesen wurde im vergangenen Jahr von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt und soll daher besonders gefördert und geschützt werden.
Das verkennt die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung, wenn sie den Schützenvereinen androht, die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, weil keine Frauen im Verein aufgenommen werden. Letztlich muss es auf die Gemeinnützigkeit der Tätigkeit ankommen und nicht allein auf die Zusammensetzung der Mitglieder. Sonst dürften zukünftig auch Frauenverbände, Männergesangsvereine oder reine Dachverbände nicht mehr als steuerlich gemeinnützig eingestuft werden.
Ich fordere Finanzminister Walter-Borjans auf, umgehend dafür zu sorgen, dass für die Vereine Klarheit besteht und die Gemeinnützigkeit des Schützenwesens auch zukünftig erhalten bleibt. Die CDU-Landtagsfraktion hat daher für die Sondersitzung des HFA am Montag die Behandlung des Themas beantragt.“
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