Gesetz zur Einführung einer Sperrklausel für Kommunalwahlen

03.06.2016

CDU stimmt dem Gesetz zur Einführung einer Sperrklausel für Kommunalwahlen zu

Weitere Hürde zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung genommen – Hauptausschuss stimmt mehrheitlich dem Gesetz zur Einführung einer Sperrklausel für Kommunalwahlen zu.

Die CDU-Landtagsabgeordnete Ulla Thönnissen erklärt, dass sich die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen in der heutigen Sitzung des Hauptausschuss für das Gesetz zur Einführung einer Sperrklausel von 2,5 Prozent für die Kommunalwahlen ausgesprochen haben. Damit sei eine weitere Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen worden.

Ulla Thönnissen: „Dieser Beschluss ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Stärkung aller kommunalen Vertretungskörperschaften und der kommunalen Familie insgesamt. Wenn die Räte und Kreistage durch die Zersplitterung in ihrer Funktionsfähigkeit und Handlungsfähigkeit bedroht sind, ist auch die Stärke der Kommunen bedroht.“

Die CDU-Landtagsabgeordnete betont zudem, dass sich die Zahl der Ratsfraktionen sowie der Gruppierungen und Einzelbewerber ohne Fraktionsstatus in den Gemeindevertretungen seit der letzten Kommunalwahl drastisch erhöht habe. Dadurch seien die Funktionsfähigkeit und das kommunale Ehrenamt gefährdet.

Die CDU habe sich bereits seit langem klar für die Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Thönnissen: „Die 2,5 Prozent scheinen geeignet, den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen und der möglichst weitgehenden Beteiligung von Bürgergruppen gerecht zu werden.“

Die Expertenanhörung zur verfassungsrechtlichen Normierung einer 2,5 Prozent-Sperrklausel habe die CDU in ihrer Ansicht bestärkt, dass dieses Instrument politisch geboten und rechtlich möglich sei.
„Eine Sperrklausel in moderater Höhe bietet gleichzeitig einen ausgewogenen Beitrag zu Wahlrechtgleichheit, angesichts der unterschiedlichen faktischen Hürden von 0,7 bis 2,8 Prozent und angesichts der unterschiedlich notwendigen Stimmen für das erste Mandat.
Beispielsweise ergaben sich für die CDU bei der letzten Ratswahl in Aachen 1316 Stimmen pro Sitz, für PRO NRW waren es hingegen 1147 Stimmen pro Sitz. Dies bestärkt uns darin, an dem Weg der Änderung der Verfassung festzuhalten. Wir sind es den tausenden ehrenamtlichen Mandatsträgern in den Räten und Kreistagen und den Kommunen schuldig, als Gesetzgeber tätig zu werden, damit die aktuellen Erschwernisse der Ratsarbeit durch die Zersplitterung der Räte nicht endgültig zu einer Funktionsunfähigkeit führen“, so die Landtagsabgeordnete.