Als einziges Bundesland bekommt Nordrhein-Westfalen eine Hygiene-Ampel. Hierzu hat der Landtag am Mittwoch das sogenannte Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz mit der Mehrheit der Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einer namentlichen Abstimmung verabschiedet.
„Der Gesetzesbeschluss ist ein Schlag ins Gesicht der Handwerksbetriebe im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe in Aachen. Trotz anhaltender Kritik und entgegen aller fachlichen Argumente einer Vielzahl von Experten wurde das Gesetz von SPD und Grünen durchgedrückt“, kritisiert die Aachener CDU-Landtagsabgeordnete Ulla Thönnissen die Entscheidung.
Die CDU teilt grundsätzlich den Ansatz, dem Verbraucher eine Möglichkeit zu geben, sich einen schnellen und einfachen Eindruck von der Qualität und dem hygienischen Zustand eines Restaurants oder einer Bäckerei zu verschaffen. „Nicht erst seit der Debatte um das neue Gesetz haben diese Aufgaben unsere hoch qualifizierten und engagierten Lebensmittelkontrolleure im ganzen Land wahrgenommen. Die Hygiene-Ampel ist deshalb völlig unnötig“, betont Thönnissen.
Bereits das Oberverwaltungsgericht in Münster hat Minister Remmel aufgezeigt, dass dieses Instrument ungeeignet ist. Auch die Lebensmittelkontrolleure sagen klar, dass die Bewertungsgrundlage des Gesetzes nicht für eine klar definierte Aussage über Qualität und Hygiene geeignet seien. „Verbraucherinnen und Verbraucher interessiert es nicht, wo der Kellner sein Hemd gewaschen hat, denn zukünftig gibt es schon Minuspunkte, wenn er dieses bei sich zu Hause tut und nicht in der Großwäscherei“, kritisiert Thönnissen die Bewertungskriterien.
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