Kleine Anfrage zu Sicherheitsstandards bei Flughafenkontrollen

26.10.2016

Ulla Thönnissen: Landesregierung muss sich für Sicherheitsstandards bei Flughafenkontrollen einsetzen

Die gegenwärtigen Berichte in den Medien sowie die Erklärungen der Regierungsvertreter in Land und Bund verdeutlichen nahezu wöchentlich aufs Neue, dass auch die deutsche Sicherheitslage von terroristischen Aktivitäten nicht unberührt bleibt. Nicht zuletzt durch das Attentat am Brüsseler Flughafen, den geplanten Anschlag des in Leipzig festgenommenen Al-Bakr auf den Berliner Flughafen oder schon die Anschläge vom 11. September 2001 ist deutlich geworden, dass die Personenluftfahrt beziehungsweise die Flughäfen als mögliche Ziele von terroristischen Attentaten und Anschlägen zunehmende Bedeutung erlangen. Aus dem Flughafenumfeld ist jedoch zu entnehmen, dass gerade an diesen sensiblen Stellen nicht selten auch vorbestrafte Personen als Sicherheitsmitarbeiter eingesetzt werden.

In diesem Zusammenhang nutzt die Aachener CDU-Landtagsabgeordnete Ulla Thönnissen das parlamentarische Instrumentarium der Kleinen Anfrage, um bei der Landesregierung den Finger in die Wunde zu legen. "Wie viele Bürgerinnen und Bürger möchte  auch ich mich, gerade in diesen Zeiten als Flugreisende sicher fühlen können. Hierfür muss gewährleistet sein, dass insbesondere das Sicherheitspersonal vertrauenswürdig ist und im Sinne des Allgemeinwohls handelt. Denn nur so können wir terroristische Aktivitäten an Flughäfen wirksam bekämpfen", so Thönnissen.

Die Landesregierung hat nun vier Wochen Zeit, um zu antworten.

Folgende Fragen sind von Rot-Grün zu erläutern:

1.     Welche einheitlichen Standards und Kriterien bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen, die Tätigkeiten in sicherheitssensiblen Bereichen auf den Flughäfen im Land ausüben, werden in NRW angewandt?

2.     Welche Maßnahmen hat  die Landesregierung ergriffen, um die Überprüfung der Zuverlässigkeit und beruflichen Eignung der für Kontrollen an Flughäfen eingesetzten Personen zu verbessern?

3.     Wieviel Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen Personen mit Vorstrafen in sicherheitssensiblen Bereichen an Flughäfen eingesetzt werden oder wurden?

4.     Welche Mindeststandards für die Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern im Bereich der Flug- und Flughafensicherheit hält die Landesregierung künftig für erforderlich?

5.     Gibt es Bestrebungen der Landesregierung bundeseinheitliche Regelungen für die Einstellung von Sicherheitspersonal – insbesondere von Drittfirmen – an Flughäfen zu schaffen?

Die Aachenerin hofft im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass man in der Landesregierung ebenfalls Handlungsbedarf sieht. „Vor dem Hintergrund der Gesamtlage ergibt sich die Verpflichtung, für die Kontrollen in den sicherheitssensiblen Bereichen an Flughäfen eine hohe Qualität zu gewährleisten. Hier sind Land und Bund in der Pflicht, die dazu notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.“, so die Landtagsabgeordnete Ulla Thönnissen.