Starke Innenstädte für Nordrhein-Westfalen:
277.500 Euro Aachens Innenstadt
Das neue Jahr bringt neben den großen Herausforderungen der Pandemie auch gute Nachrichten: Die NRW-Koalition stärkt mit noch einmal fast 25 Millionen Euro die Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen. Das Land unterstützt mit dem Geld Kommunen dabei, Leerstände zu beseitigen und die Entwicklung der Innenstädte zu fördern. 277.500 Euro aus diesen Fördergeldern fließen auch nach Aachen.
Dazu erklärt die CDU Landtagsabgeordnete Ulla Thönnissen:
„Unsere Innenstadt ist ein liebenswertiger und lebendiger Wirtschafts-, Wohn- und Lebensraum für alle Aachenerinnen und Aachener und so soll es bleiben. Die City ist nicht nur Aushängeschild für Touristen, sondern auch ein Ort der Begegnung für die Menschen, die hier leben. Wir müssen das Zentrum lebendig halten, denn von einer starken Innenstadt profitieren alle in Aachen. Corona hat – wie überall - vor allem den Einzelhandel in unserer Stadt stark getroffen und die Konkurrenz mit den großen Onlineanbietern drastisch verschärft. Das Förderprogramm ist deshalb für unsere Händlerinnen und Händler, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, ein echter Lichtblick. Die bereits dritte Programmphase seit 2020 zeigt zudem den Bedarf vor Ort. Mit dem Sofortprogramm werden nunmehr insgesamt über 200 Kommunen mit rund 95 Millionen Euro Landesförderung unterstützt. Mit dem Fördergeld ist die NRW-Koalition den Kommunen eine Stütze in der Pandemie und greift ihnen vor Ort unter die Arme. Aachen erhält aus dem diesjährigen Sofortprogramm 277.500 Euro. Ich wünsche mir für unsere Innenstadt eine vitale Zukunft und um die gestalten zu können, brauchen unsere Entscheiderinnen und Entscheider vor Ort jetzt die Handlungsfreiheit, um auf Entwicklungen zu reagieren und Neues zu wagen. Ich freue mich, dass die NRW-Koalition die kommunale Familie mit ihren aktuellen Herausforderungen und auch Sorgen fest im Blick hat.“
Zum Hintergrund:
In diesem dritten Aufruf wurden die bekannten und bewährten Förderbausteine des im Sommer 2020 initiierten Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen fortgeführt: Die Anmietung von Ladenlokalen, der Zwischenerwerb von leerstehenden Immobilien sowie Expertisen, Beratungen und Moderationsprozessen im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Einzelhandelsgroßimmobilien oder der Aufbau eines Zentrenmanagements. Darüber hinaus wurden die Fördertatbestände erweitert. Neu ist beispielsweise die Förderung von Umbaupauschalen bei der Anmietung von Ladenlokalen oder die Schaffung von mehr Innenstadtqualität durch das Aufstellen von Stadtbäumen. Anfang 2022 wird es noch einmal die Möglichkeit geben, weitere Anträge zur Qualität der Innenstädte, insbesondere zur Begrünung, zu stellen.
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