Nein zum Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

16.03.2017

Zur heutigen Debatte und Abstimmung über das Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer im Landtag Nordrhein-Westfalen erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Ulla Thönnissen:

„Ein kommunales Ausländerwahlrecht ist integrationsfeindlich, verfassungswidrig und angesichts der aktuellen außenpolitischen Situation politisch fahrlässig. Aus diesen Gründen habe ich wie die gesamte CDU-Landtagsfraktion heute gegen das Gesetz gestimmt – im Gegensatz zu den örtlichen Abgeordneten von Grünen und SPD.
Ein kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer würde jede Politik für Integration durchkreuzen. Wer hier wählen will, muss auch Deutscher werden wollen, mit allen Rechten und Pflichten. Das Wahlrecht steht am Ende und nicht am Anfang einer erfolgreichen Integration. Wer sich über Jahre bewusst gegen die Einbürgerung entscheidet, darf kein gesondertes Wahlrecht bekommen. Gerade in diesen Tagen wird uns das wieder deutlich vor Augen geführt.“